AGB energielenker solutions GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der energielenker solutions GmbH
1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die zwischen der energielenker solutions GmbH, Hafenweg 15, 48155 Münster (nachfolgend „energielenker“) und Ihnen (nachfolgend auch der „Vertragspartner“; beide nachfolgend zusammen die „Parteien“) abgeschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen oder Bedingungen des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Sie werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine Bezugnahme von der energielenker auf ein Schreiben, welches Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, stellt keine ausdrückliche Zustimmung dar.
(3) Änderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Vertragspartner anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Vertragspartner im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.
(4) Abweichende vertragliche Vereinbarungen zwischen der energielenker und dem Vertragspartner gehen diesen AGB im Umfang der Abweichung vor.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen der energielenker und dem Vertragspartner kommt nur durch ein verbindliches Angebot der energielenker oder des Vertragspartners und einer Annahme des Vertragspartners oder der energielenker innerhalb der im Angebot genannten Bindefrist zustande. Enthält das Angebot keine Bindefrist, kann das Angebot solange angenommen werden, wie unter regelmäßigen Umständen mit einer Annahme gerechnet werden kann.
3. Vergütung / Leistungszeit
(1) Der Vertragspartner schuldet die bei Vertragsabschluss vereinbarte Vergütung, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Rechnungen der energielenker spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der energielenker. energielenker ist berechtigt, Rechnungen in Textform per Mail zu übersenden.
(2) Der Vertragspartner trägt sämtliche Auslagen der energielenker sowie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen sowie Fahrtkosten. Reisezeiten sind zu vergüten und werden mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz, ansonsten mit 120,00 EUR pro Stunde in Rechnung gestellt.
(3) Die Parteien vereinbaren bei Vertragsabschluss, innerhalb welcher Fristen / zu welchen Zeitpunkten die energielenker die jeweilige Leistung zu erbringen hat.
4. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die energielenker – soweit erforderlich – zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die energielenker ihre vertraglich geschuldete Leistung erbringen kann. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das System des Vertragspartners ermöglichen. Der Vertragspartner sorgt ferner dafür, dass eigenes fachkundiges Personal für eine zumutbare Unterstützung der energielenker zur Verfügung steht. Soweit vereinbart ist, dass die energielenker Leistungen vor Ort erbringen kann, stellt der Vertragspartner unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung und gewährt der energielenker ein entsprechendes Zutrittsrecht zu allen Räumen und Orten, die für die Leistungserbringung aufgesucht werden müssen.
5. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und der Vertragserfüllung erlangten Informationen, insbesondere sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete Informationen, Stillschweigen zu wahren und diese Informationen nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Dies gilt auch für solche Informationen, die nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, die aber aus Sicht eines objektiven Dritten als vertraulich erkennbar sind.
(2) Die Parteien werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
(3) Die Parteien sind verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen der anderen Partei so sorgfältig zu verwahren, wie sie auch ihre eigenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen verwahren.
(4) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die der Partei bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
6. Haftung / Verjährung
(1) Die energielenker haftet auf Schadensersatz – gleich auf welcher Rechtsgrundlage – nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
a) Die Haftung der energielenker für – eigene oder ihr zuzurechnende – leicht fahrlässige Pflichtverletzungen auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
b) Die Haftung der energielenker für – eigene oder ihr zuzurechnende – fahrlässige Pflichtverletzungen auf Schadensersatz ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung die energielenker bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
c) Die Beschränkungen der vorstehenden lit. a) und b) gelten nicht für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Beschränkungen der vorstehenden lit. a) und b) gelten zudem nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Arglist.
(2) Abweichend von § 438 Abs.1 Nr. 3 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab dem gesetzlich bestimmten Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt jedoch nicht für die in Ziff. 6 Abs. 1 lit. c) benannten Ansprüche, insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7. Rechtsmängel
Macht ein Dritter gegenüber dem Vertragspartner geltend, dass eine Leistung der energielenker seine Rechte (insbesondere Schutzrechte) verletzt, benachrichtigt der Vertragspartner unverzüglich die energielenker. Der Vertragspartner wird die Abwehr der Ansprüche nur im Einvernehmen mit der energielenker vornehmen. Der Vertragspartner wird ohne Zustimmung der energielenker keine Ansprüche Dritter anerkennen.
8. Störungen bei der Leistungserbringung
(1) Beide Parteien sind berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten soweit und solange einzustellen, wie diese Erfüllung durch Umstände unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird, die nicht vom Willen der Partei abhängig sind. Bei „Umständen“ handelt es sich um jedes betriebsfremde, von außen kommende, unvorhersehbare und nicht zu vertretende, unabwendbare und ungewöhnliche Ereignis. Dies gilt beispielsweise, allerdings nicht abschließend für Arbeitskonflikte oder vom Parteiwillen unabhängigen Umstände wie Brand, Krieg, allgemeine Mobilmachung, Aufstand, Sabotage, Erdbeben, sonstige Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Pandemie. Die Parteien werden unverzüglich eine Stellungnahme über Beginn und Ursache sowie, so weit als möglich, über die zu erwartenden Auswirkungen und Dauer der Verzögerung übergeben.
(2) Etwaig vereinbarte Termine und Fristen, die durch vorgenannte Umstände nicht eingehalten werden können, werden um die Dauer der Leistungsbefreiung gemäß vorstehenden Absatz entsprechend verlängert. Nach Wegfall des die Leistungsbefreiung begründenden Umstands finden automatisch die neuen, entsprechend längeren Termine und Fristen Anwendung, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung der Parteien hierzu bedarf.
(3) Dauert die Unterbrechung insgesamt über einen Zeitraum von mehr als einem Monat an, so kann die energielenker die Kündigung des Vertrags erklären.
9. Eigentumsvorbehalt / Schutzrechte
(1) Die energielenker behält sich das Eigentum an zu übertragenden Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Die energielenker ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Vertragspartners, diesem die weitere Nutzung bereits erbrachter, aber noch nicht vergüteter Leistungen (insbesondere eingeräumter Nutzungsrechte) zu untersagen.
(2) Etwaige während der Leistungserbringung geschaffenen gewerblichen Schutz- und Urheberrechte sowie das Know-how an den technischen Entwicklungen stehen ausschließlich der energielenker zu.
10. Nutzungsrechte
(1) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, räumt die energielenker dem Vertragspartner einzuräumende Nutzungsrechte nur räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein.
(2) Jede Rechteeinräumung erfolgt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
11. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Abtretung
Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht zugunsten des Vertragspartners nur, wenn sein Gegenanspruch auf dem jeweiligen Vertragsverhältnis beruht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die energielenker aus diesem Vertrag abzutreten.
12. Sonstiges
(1) Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dieses gilt auch für die Aufhebung und/oder die Änderung des Textformerfordernisses selbst.
(3) Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Münster. Die energielenker ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist ebenfalls Münster.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit eine Regelungslücke besteht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung(en) ist durch eine angemessene Regelung zu ersetzen oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine angemessene Regelung zu treffen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Lücke gekannt hätten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der energielenker solutions GmbH für Verträge mit gewerblichen Kunden über das System „Lobas“
(Stand August 2023)
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, einschließlich der auf den Vertragsabschluss gerichteten Erklärungen, zwischen der energielenker solutions GmbH (nachfolgend „energielenker“) und dem Kunden über Produkte, die zu dem dynamischen Lastmanagement System „Lobas“ (nachfolgend das „System Lobas“ oder nur das „System“) gehören (vgl. Ziff. 2.3. dieser AGB) und über den Online-Shop auf der Internetseite https://energielenker.de/produkt/lastmanagement-lobas/ vertrieben werden, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden in Bezug auf das System sowie entsprechende Verträge, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge und entsprechende Erklärungen in Bezug auf die Produkte im Sinne der nachfolgenden Ziff. 2.3. dieser AGB. Für Verträge über die Produkte im Sinne der nachfolgenden Ziff. 2.3. dieser AGB gelten ausschließlich diese AGB. Etwaige andere AGB der energielenker finden auf Verträge über die Produkte im Sinne der nachfolgenden Ziff. 2.3. dieser AGB keine Anwendung.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn energielenker diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Selbst wenn energielenker auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.4. Soweit diese AGB keine speziellen Regelungen vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, soweit etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, denen energielenker nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat, Regelungen vorsehen, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
2. System Lobas / Produkte
2.1. Bei dem System Lobas handelt es sich um eine Hardwarekomponente (die sog. „Lobas-Hardware“), die mit einer vorinstallierten Software für das Lastenmanagement versehen ist. Zusätzlich benötigt der Kunde sog. Lizenzen, um die Funktion der Lobas-Hardware zu aktivieren bzw. zu erweitern.
2.2. Eine konkrete Funktionsbeschreibung des Lobas-Hardware und der Lizenzen findet sich in dem Handbuch „Lobas Lastenmanagement“ (nachfolgend das „Benutzerhandbuch“), welches in der jeweils aktuellsten Version unter https://energielenker.de/produkt/lastmanagement-lobas/ abrufbar ist. Zusätzlich erhält der Kunde bei Lieferung der Lobas-Hardware einen Quick-Start-Guide, welcher die Inbetriebnahme in wenigen Schritten beschreibt. Über einen QR-Code im Quick-Start-Guide kann der Kunde zudem auch das vollständige Benutzerhandbuch in digitaler Form abrufen.
2.3. Die „Produkte“ im Sinne dieser AGB sind die vorstehend beschriebenen Lobas-Hardware und Lizenzen.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Produkte werden über den Shop auf der Internetseite https://energielenker.de/produkt/lastmanagement-lobas/ vertrieben und können darüber von dem Kunden erworben werden.
3.2. Die von energielenker herausgegebenen Prospekte oder sonstigen Werbeunterlagen wie insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Kataloge, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie technische Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Systeminformationen einschließlich der Informationen auf der Homepage www.energielenker.de stellen selbst kein Angebot für einen Vertragsabschluss dar.
3.3. Der Kunde kann aus dem Shop Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem sog. Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Erwerb der im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Vor dem Abschicken der Bestellung kann der Kunde Produkte in seinem Warenkorb jederzeit einsehen und ändern. Das Angebot kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
3.4. energielenker schickt dem Kunden daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde ausdrucken oder dauerhaft speichern kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei energielenker eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebotes dar.
3.5. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch energielenker zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von energielenker auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert
3.6. Ein Angebot des Kunden kann energielenker binnen einer Frist von 7 Werktagen ab der Bestellung annehmen. Wird ein Angebot nicht binnen dieser Frist angenommen, gilt es als abgelehnt.
3.7. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
4. Leistungen der energielenker
4.1. energielenker schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Vorbehaltlich anderweitiger Absprachen ist grundsätzlich der mittels der Auftragsbestätigung nach Ziff. 3.5. dieser AGB zugesagte Leistungsumfang maßgeblich. Nicht mittels Auftragsbestätigung zugesagte Leistungen werden nicht geschuldet, sofern sie nicht auf andere Weise vereinbart sind.
4.2. energielenker weist darauf hin, dass nicht alle auf dem Markt verfügbaren Ladesäulen, Wallboxen und Stromzähler mit dem System Lobas kompatibel sind. Eine etwa erforderliche Prüfung, ob das System Lobas für die Ladestationen, die Wallboxen und den Stromanschluss des Kunden tauglich ist, schuldet energielenker nicht. Ebenso schuldet energielenker keine Prüfung, ob ggf. bestehende rechtliche Voraussetzungen (bspw. öffentlich-rechtliche Genehmigungen nach der Niederspannungsanschlussverordnung) für die Errichtung und/oder den Betrieb des bzw. der Ladestationen des Kunden erfüllt sind. Beides hat der Kunde vor Vertragsschluss selbst sicherzustellen. Eine Liste aller mit dem System Lobas nachweislich kompatiblen Ladestationen ist unter https://energielenker.de/energielenker-certified-ladestationen/ abrufbar. Eine Liste aller mit dem System Lobas nachweislich kompatiblen Stromzählern ist unter https://energielenker.de/energielenker-certified-stromzaehler/ abrufbar.
4.3. energielenker ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte einzusetzen.
4.4. Für die Einrichtung des Lobas-Systems und den zum System gehörenden Produkten benötigt der Kunde ein internetfähiges Endgerät, mit dem er auf einen Internetbrowser zugreifen kann, wie beispielsweise einen PC oder ein Smartphone. Hierfür sowie für eine Internetverbindung im Zeitpunkt der Einrichtung hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
5. Lieferung / Lieferfristen
5.1. Die Lieferung einer Lobas-Hardware erfolgt über einen von energielenker nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmenden Paketdienst (Versendungskauf). Die Verpackung untersteht dem pflichtgemäßen Ermessen von energielenker.
5.2. Von energielenker in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen stellen, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart (bspw. durch die Worte „verbindlicher Liefertermin“, „fester Liefertermin“, o.ä.), unverbindliche Auskünfte über geplante Lieferzeiträume dar.
5.3. Wurde die Versendung eines Produktes vereinbart, dann schuldet energielenker nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung des Produktes an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.
5.4. Gerät energielenker mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist ihre Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 13. dieser AGB beschränkt.
6. Gefahrübergang bei Lieferung
6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des zufälligen Verlusts und der zufälligen Verschlechterung einer Lobas-Hardware geht, sofern der Versand vereinbart ist, auf den Kunden über, sobald die Lobas-Hardware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
6.2. Verzögert sich die Versendung einer Lobas-Hardware aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7. Überlassung und Aktivierung von Lizenzen
7.1. Von energielenker in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Überlassung einer Lizenz stellen, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart (bspw. durch die Worte „verbindlicher Liefertermin“, „fester Liefertermin“, o.ä.), unverbindliche Auskünfte über den geplanten Zeitraum der Zurverfügungstellung dar.
7.2. Erwirbt der Kunde eine Lizenz, so erfüllt energielenker ihre Pflicht zur Überlassung der Lizenz, indem sie dem Kunden einen Code (einer Zeichenkette aus Zahlen und Buchstaben) zur Freischaltung einer Lizenz auf einem Lieferschein zur Verfügung stellt.
7.3. Mittels des übersandten Codes kann der Kunde eine Lizenz auf einer Lobas-Hardware aktivieren. Eine weitere Aktivierung (auf derselben oder einer anderen Lobas-Hardware) mittels desselben Codes ist nicht möglich. Die Aktivierung kann nicht rückgängig gemacht werden.
7.4. Für die Aktivierung einer Lizenz benötigt der Kunde ein internetfähiges Endgerät, mit dem er auf einen Internetbrowser zugreifen kann, wie beispielsweise einen PC oder ein Smartphone. Hierfür sowie für eine Internetverbindung im Zeitpunkt der Aktivierung hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
7.5. Mit dem Erhalt des Codes auf einem Lieferschein und der Zahlung des vollständigen Preises für die Lizenz ist der Kunde berechtigt, den Code zur Aktivierung einer Lizenz zu verwenden. Eine Aktivierung durch energielenker ist nicht geschuldet. Eine konkrete Beschreibung des Aktivierungsvorgangs findet sich in dem Benutzerhandbuch (siehe Ziff. 2.2. dieser AGB) unter „Lizenz aktivieren“.
7.6. Dem Kunden ist es untersagt, selbst oder durch Dritte Codes zur Aktivierung einer Lizenz im Sinne der Ziff. 7.3. dieser AGB zu vervielfältigen oder eigene Codes zur Aktivierung von Lizenzen zu erstellen. Dem Kunden ist es untersagt, eine Aktivierung mittels eines vom Kunden oder einem Dritten vervielfältigten oder erstellten Codes vorzunehmen oder eine Lizenz auf sonstige Weise ohne einen Code zu aktivieren oder von einem Dritten aktivieren zu lassen.
7.7. Gerät energielenker mit der Zurverfügungstellung einer Lizenz in Verzug oder wird ihr diese, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist ihre Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 13. dieser AGB beschränkt.
8. Software
8.1. Dem Kunden wird das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, die mit einer Lobas-Hardware gelieferte Software im Zusammenhang mit der Verwendung der Lobas-Hardware zu nutzen. Sie wird zur Verwendung ausschließlich auf der erworbenen Lobas-Hardware überlassen.
8.2. Zusätzlich zu der Software erhält der Kunde einen Quick-Start-Guide, welcher die Inbetriebnahme in wenigen Schritten beschreibt. Über einen QR-Code im Quick-Start-Guide kann der Kunde zudem das vollständige Benutzerhandbuch in digitaler Form abrufen.
8.3. Die Nutzung der Software ist dem Kunden erst möglich, wenn mindestens eine Lizenz auf der Lobas-Hardware aktiviert wurde. Durch die Aktivierung von (weiteren) Lizenzen wird das Nutzungsrecht im Umfang der jeweiligen Aktivierung erweitert.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, ausgenommen zum Zwecke der Nutzung gem. Ziff. 8.1. oder zu Sicherungszwecken.
8.5. Der Kunde darf die ihm an der Software eingeräumten Rechte nur an einen Dritten übertragen, wenn gleichzeitig das Eigentum an der betreffenden Lobas-Hardware auf diesen Dritten übertragen wird und der Kunde keine Kopien der Software zurückbehält.
9. Preise / Versandkosten / Fälligkeit / Zahlung
9.1. Sämtliche Preisangaben im Online-Shop der energielenker verstehen sich als Nettopreise. Die anfallende gesetzliche Umsatzsteuer wird im Warenkorb addiert.
9.2. Verpackungs- und Versandkosten sowie etwaige zusätzliche Gebühren oder öffentliche Abgaben, die für die Lieferung anfallen, wie bspw. Zoll- oder Mautgebühren, sind vom Kunden zu tragen.
9.3. Zahlungen haben innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang auf dem Konto der energielenker an (Gutschrift).
9.4. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Kunden
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, wie der Anspruch der energielenker, gegen den aufgerechnet wird. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, sofern sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, wie das Recht der energielenker, dem sie entgegengehalten werden.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Mit Ausnahme der Lizenzen bleiben alle gelieferten Produkte Eigentum von energielenker (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen der energielenker aus dem der konkreten Lieferung zugrundeliegenden Vertrag. Hierzu zählen insbesondere auch Forderungen in Bezug auf Lizenzen, die gemeinsam mit einer Lobas-Hardware bestellt wurden.
11.2. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für energielenker.
11.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern.
11.4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht veräußern, verpfänden oder übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum der energielenker hinzuweisen und energielenker unverzüglich davon zu benachrichtigen.
11.5. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann energielenker die Vorbehaltsware nur herausverlangen, wenn sie vom Vertrag zurückgetreten ist.
11.6. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt energielenker, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Von einem solchen Antrag hat der Kunde energielenker unverzüglich zu berichten.
12. Beschaffenheit / Gewährleistung
12.1. Muster und Angaben über die Produkte von energielenker, insbesondere die in Angeboten oder Katalogen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind keine Beschaffenheitsgarantien, sondern lediglich Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Produkte. Dies gilt auch für Angaben auf der Homepage www.energielenker.de.
12.2. Soweit die Parteien eine Beschaffenheit der Lobas-Hardware vereinbart haben, ist diese für die Ordnungsgemäßheit der Lobas-Hardware alleine maßgebend. Objektive Anforderungen nach § 434 Abs. 3 BGB kommen insoweit nicht zur Anwendung.
12.3. energielenker ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Soweit ein Mangel der Software vorliegt, genügt energielenker ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf ihrer Homepage zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
12.4. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt. Schadensersatzansprüche nach Ziff. 13.2. verjähren in Abweichung von Satz 1 nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Schadensersatz
13.1. Die Haftung der energielenker auf Schadensersatz für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen durch die energielenker selbst oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
13.2. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der energielenker sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
13.3. Die Beschränkungen aus Ziff. 13.1. gelten nicht für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wie insbesondere die Lieferung bzw. Überlassung der erworbenen Produkte durch energielenker.
13.4. Die Haftung der energielenker für einfach fahrlässige Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten durch die energielenker selbst oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung energielenker bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen energielenker und dem Kunden ist Münster. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
14.2. Die Beziehungen zwischen energielenker und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
14.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit es sich um eine Bestimmung des Vertrages mit Ausnahme der AGB handelt, werden die Parteien an Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich und rechtliche am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken. Handelt es sich bei den nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen um Bestimmungen dieser AGB, gelten stattdessen die gesetzlichen Vorschriften.